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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2013 - L 1 KR 441/12 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2013 - L 1 KR 441/12 B ER (https://dejure.org/2013,3371)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.02.2013 - L 1 KR 441/12 B ER (https://dejure.org/2013,3371)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - L 1 KR 441/12 B ER (https://dejure.org/2013,3371)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2013 - L 1 KR 441/12
    Mittlerweile habe das BAG (Beschluss vom 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 -) festgestellt, dass rechtskräftig feststehe, dass die CGZP auch im zeitlichen Geltungsbereich ihrer Satzung vom 11. Dezember 2002 und 5. Dezember 2005 nicht tariffähig gewesen sei.

    Das ergibt sich aus den Beschlüssen des BAG vom 14. Dezember 2010 (1 ABR 19/10) und vom 23. Mai 2012 (Az.: 1 AZB 58/11).

    Das BAG führte in seinem Beschluss vom 23. Mai 2012 (Az.: 1 AZB 58/11, Rn. 109 ff.) selbst aus, die ab dem 08. Oktober 2009 geltende Fassung der Satzung der CGZP führe zu keiner anderen Beurteilung.

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2013 - L 1 KR 441/12
    Dies folge gerade aus § 97 Abs. 5 ArbGG, welcher im Wesentlichen sinnlos wäre, wenn die Entscheidung über die Tariffähigkeit nur für die Zeit nach der Verkündung der Entscheidung von Bedeutung wäre (BAG, Urteil v. 15. November 2006, Az.: 10 AZR 665/05, Rn. 22).

    Wie auch das BAG bereits ausgesprochen hat, wird der gute Glaube an die Wirksamkeit eines Tarifvertrages, namentlich an die Tariffähigkeit einer Vereinigung, nicht geschützt (BAG, Urteil vom 15. November 2006, Az.: 10 AZR 665/05, Rn. 23).

  • ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2013 - L 1 KR 441/12
    Im Gegenteil hatte schon im April 2009 das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin die Tarifunfähigkeit der CGZP ausgesprochen (Beschluss vom 01. April 2009, Az.: 35 BV 17008/08).

    Das Arbeitsgericht Berlin hat zwar mit Beschluss vom 1. April 2009 (Az: 35 BV 17008/08) die Tarifunfähigkeit der CGZP festgestellt.

  • LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 9/12

    Sozialversicherung - Arbeitnehmerüberlassung - Beitragsnachforderung aufgrund von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2013 - L 1 KR 441/12
    Wegen der nicht konstitutiven Wirkung der Entscheidung entfällt auch die Grundlage für das Argument, für die Nacherhebung von Beiträgen sei das Zuflussprinzip anzuwenden (so aber Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Beschluss v. 20. April 2012, Az.: L 5 KR 9/12 B ER, Rn. 15).

    Mitunter wird ausgeführt, entsprechend der arbeitsrechtlichen Lehre vom fehlerhaften Arbeitsvertrag sei von einem Bestand des Tarifvertrages für die Vergangenheit auszugehen (s. etwa LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. April 2012 - Az.: L 5 KR 9/12 B ER, Rn. 17).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2011 - L 1 KR 391/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2013 - L 1 KR 441/12
    Der Antrag, die aufschiebende Wirkung anzuordnen, zielt grundsätzlich darauf ab, diese Entscheidung für die Dauer des gesamten Verfahrens bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit der angegriffenen Verwaltungsentscheidung zu erreichen (vgl LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. November 2011 - 1 KR 391/11 BER mwN).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Hälfte der Beitragsforderung festzusetzen (vgl. Beschluss vom 29. November 2011, Az.: L 1 KR 391/11 B ER).

  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79

    Vertrauensschutz - Abführen von Arbeitnehmerbezügen - Rückwirkende Anwendung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2013 - L 1 KR 441/12
    Die Rechtsprechung, nach welcher ein Arbeitgeber sich bis zur Mitteilung einer geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung durch die Einzugsstelle auf die bisherige Rechtsprechung verlassen darf (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 1980, Az.: 12 RK 59/79), lässt sich entgegen der von der Antragstellerin und von einer in der Literatur vertretenen Ansicht (Zeppenfeld/Faust, NJW 2011, 1643, 1647) nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.
  • LSG Bayern, 30.07.2012 - L 5 R 267/12

    Droht Insolvenz des Arbeitgebers wegen Beitragsnachforderungen auf Grund

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2013 - L 1 KR 441/12
    Dazu zählen Fälle, in denen die Zahlung zur Arbeitgeberinsolvenz führen oder den Bestand des Unternehmens gefährden würde (Meyer-Ladewig aaO, § 86 a Rdnr. 27 b m.w.N.; Bayerisches LSG, Beschluss vom 30. Juli 2012 - L 5 R 267/12 B ER).
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2013 - L 1 KR 441/12
    Das ergibt sich aus den Beschlüssen des BAG vom 14. Dezember 2010 (1 ABR 19/10) und vom 23. Mai 2012 (Az.: 1 AZB 58/11).
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 3/04 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Beitragspflicht - pauschale

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2013 - L 1 KR 441/12
    Insoweit folgt das Sozialversicherungsrecht - anders als das Steuerrecht - nicht dem Zufluss-, sondern dem sog. Entstehungsprinzip (BSG Urteil vom 03. Juni 2009 - Az.: B 12 R 12/07 R; Urteil vom 26. Januar 2005 - Az.: B 12 KR 3/04 R; Urteil vom 14. Juli 2004 - Az.: B 12 KR 7/04 R; zur Verfassungsmäßigkeit des Entstehungsprinzips Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom.
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 7/04 R

    Versicherungspflicht - Beitragspflicht - geringfügige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2013 - L 1 KR 441/12
    Insoweit folgt das Sozialversicherungsrecht - anders als das Steuerrecht - nicht dem Zufluss-, sondern dem sog. Entstehungsprinzip (BSG Urteil vom 03. Juni 2009 - Az.: B 12 R 12/07 R; Urteil vom 26. Januar 2005 - Az.: B 12 KR 3/04 R; Urteil vom 14. Juli 2004 - Az.: B 12 KR 7/04 R; zur Verfassungsmäßigkeit des Entstehungsprinzips Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom.
  • BSG, 03.06.2009 - B 12 R 12/07 R

    Sozialversicherung - variables Entgelt - Abschlags- und Endzahlung -

  • BVerfG, 11.09.2008 - 1 BvR 2007/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nachzahlung von Beiträgen zur

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2012 - L 8 R 164/12

    Zeitarbeitsfirmen müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2010 - L 1 KR 451/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2012 - L 1 KR 72/12
  • SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung -

    Insoweit schließt sich die Kammer der vorgenannt überzeugend vertretenen Auffassung, dass die ´Lehre vom fehlerhaften Tarifvertrag´ "im Hinblick auf die die Tarifautonomie des Art. 9 Abs. 3 GG prägenden Prinzipien des Verhandlungsgleichgewichts nicht akzeptabel sei und Anreize für ein Verhalten bieten würde, das die Tarifautonomie zu zerstören geeignet sei sowie aus denselben Gründen auch unter Vertrauensschutzgesichtspunkten kein, auch kein zeitlich begrenzter, Bestandsschutz für Vereinbarungen tarifunfähiger Gewerkschaften akzeptiert werden könne", in vollem Umfang an (vgl. hierzu u.a. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.02.2013, L 1 KR 441/12 B ER, wonach die insoweit gezogenen Parallelen zur Lehre vom fehlerhaften Arbeitsvertrag Schwierigkeiten bei der Rückabwicklung eines Dauerschuldverhältnisses vermeiden sollen und dem Interesse beider Vertragsparteien dienen würden, eine entsprechende Anwendung auf Tarifverträge sich indes durch die zu geringe Lohnhöhe jedoch allein zulasten Dritter, nämlich der Arbeitnehmer, auswirke, was mit der Situation bei einem Arbeitsvertrag nicht vergleichbar sei, eine Übertragung der genannten Lehre auf fehlerhafte Tarifverträge daher ausscheide; im Ergebnis ebenso LAG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 13.06.2012, 24 Sa 213/12 und vom 14.12.2012, 8 Sa 1226/12, wonach die Vereinbarung eines unwirksamen Tarifvertrags nicht geeignet sei, den gesetzlichen Anspruch gemäß § 10 Abs. 4 AÜG auszuschließen, so dass eine wirksame Vereinbarung auch nicht aus der Lehre vom fehlerhaften Tarifvertrag hergeleitet werden könne).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 9 R 179/14
    Insoweit sind Nachforderungen aufgrund der fehlenden Tariffähigkeit der CGZP für die Vergangenheit nicht ausgeschlossen (vgl. u.a. auch Beschlüsse des LSG Niedersachsen- Bremen vom 28. Januar 2014 - L 4 KR 497/13 B ER; vom 21. Februar 2013 - L 1 KR 441/12 B ER; vom 20. Juli 2012 - L 1 KR 72/12 B ER).

    Damit weicht der Senat auch nicht von den in diesem Zusammenhang ergangenen Entscheidungen des LSG Niedersachsen-Bremen aus jüngerer Zeit ab (Beschluss vom 12. Februar 2013 - L 1 KR 442/12 B ER; Beschluss vom 21. Februar 2013 - L 1 KR 441/12 B ER sowie Beschluss vom 28. Januar 2014 - L 4 KR 497/13 B ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2018 - L 1 R 103/18
    Der Antrag, die aufschiebende Wirkung anzuordnen, zielt grundsätzlich darauf ab, diese Entscheidung für die Dauer des gesamten Verfahrens bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit der angegriffenen Verwaltungsentscheidung zu erreichen (Beschluss des Senats vom 21. Februar 2013 - L 1 KR 441/12 B ER m. w. N.).

    Dazu zählen Fälle, in denen die Zahlung zur Arbeitgeberinsolvenz führen oder den Bestand des Unternehmens gefährden würde (vgl. Beschluss des Senats vom 21. Februar 2013, a.a.O. m. w. N).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2018 - L 1 R 104/18
    Der Antrag, die aufschiebende Wirkung anzuordnen, zielt grundsätzlich darauf ab, diese Entscheidung für die Dauer des gesamten Verfahrens bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit der angegriffenen Verwaltungsentscheidung zu erreichen (Beschluss des Senats vom 21. Februar 2013 - L 1 KR 441/12 B ER m. w. N.).

    Dazu zählen Fälle, in denen die Zahlung zur Arbeitgeberinsolvenz führen oder den Bestand des Unternehmens gefährden würde (vgl. Beschluss des Senats vom 21. Februar 2013, a.a.O. m. w. N).

  • SG Detmold, 29.01.2014 - S 6 R 1181/12

    Leiharbeitsfirma muss Gesamtsozialversicherungsbeiträge wegen Tarifunfähigkeit

    Letztlich ist die endgültige Klärung der Tariffähigkeit der CGZP für die Vergangenheit erst durch den Beschluss des BAG vom 23.05.2012 (Az. 1 AZB 58/11) erfolgt (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.02.2013, Az. L 1 KR 441/12 B ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2017 - L 5 R 2789/15
    Für die Vergangenheit habe das BAG die Tarifunfähigkeit der CGZP erst mit Beschluss vom 23.05.2012 (- 1 AZB 58/11 -, in juris) endgültig geklärt (dazu auch LSG Niedersachsen, Beschluss vom 21.02.2013, - L 1 KR 441/12 B ER -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 5 R 4744/15
    Für die Vergangenheit habe das BAG die Tarifunfähigkeit der CGZP erst mit Beschluss vom 23.05.2012 (- 1 AZB 58/11 -, in juris) endgültig geklärt (dazu auch LSG Niedersachsen, Beschluss vom 21.02.2013, - L 1 KR 441/12 B ER -, in juris).
  • SG Detmold, 21.10.2014 - S 22 R 424/12

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund einer Betriebsprüfung

    Letztlich ist die endgültige Klärung der Tariffähigkeit der CGZP für die Vergangenheit erst durch den Beschluss des BAG vom 23.05.2012 (Az. 1 AZB 58/11) erfolgt (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.02.2013, Az. L 1 KR 441/12 B ER).
  • SG Detmold, 21.10.2014 - S 22 R 898/12

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund einer Betriebsprüfung

    Letztlich ist die endgültige Klärung der Tariffähigkeit der CGZP für die Vergangenheit erst durch den Beschluss des BAG vom 23.05.2012 (Az. 1 AZB 58/11) erfolgt (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.02.2013, Az. L 1 KR 441/12 B ER).
  • SG Detmold, 21.10.2014 - S 22 R 923/12

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund einer Betriebsprüfung

    Letztlich ist die endgültige Klärung der Tariffähigkeit der CGZP für die Vergangenheit erst durch den Beschluss des BAG vom 23.05.2012 (Az. 1 AZB 58/11) erfolgt (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.02.2013, Az. L 1 KR 441/12 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2014 - L 4 KR 497/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 1 R 181/15
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